Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“)
- Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Die folgenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der admoveo GmbH (im Folgenden: „admoveo“ ) und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen admoveo in geschäftliche Beziehungen tritt, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen admoveo in geschäftliche Beziehungen tritt und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(4) „Auftraggeber“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden – selbst bei Kenntnis und selbst bei vorbehaltloser Leistung durch admoveo bzw. selbst bei vorbehaltloser Abnahme durch den Auftraggeber – nicht Vertrags-bestandteil, es sei denn, admoveo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. - Angebot, Angebotsunterlagen und Auftragserteilung
(1) Das Angebot von admoveo ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen bzw. die Ware erwerben zu wollen. admoveo ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei admoveo anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes an den Auftraggeber erklärt werden. admoveo ist berechtigt, die Annahme des Auftrages – etwa nach Prüfung der Bonität des Auftraggebers – abzulehnen.
(3) Bestellt der Verbraucher bei admoveo auf elektronischem Weg, wird admoveo den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann von admoveo aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(4) admoveo bezeichnet im Auftragsschreiben oder im Bestätigungsschreiben die zu erbringenden Leistungen und gibt den voraussichtlichen Fertigstellungstermin an. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von admoveo. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von admoveo zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von admoveo. admoveo unterrichtet den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung. admoveo erstattet dem Auftraggeber dann dessen Gegenleistung unverzüglich zurück.
(6) Sofern der Verbraucher bei admoveo auf elektronischem Weg bestellt, speichert admoveo den Vertragstext und sendet ihn dem Verbraucher auf Verlangen nebst den hier vorliegenden AGB per E-Mail zu.
(7) Die Einholung solcher öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse und die Einhaltung etwaiger Auflagen, die nicht im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung der technischen Sicherheit oder behördlicher technischer Sicherheitsauflagen stehen, obliegt dem Auftraggeber. Wird eine zur Auftragserfüllung notwendige Genehmigung untersagt, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag und stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar; der Auftraggeber muss insoweit bereits im Vorfeld den Auftrag auf seine Durchführbarkeit hin überprüfen. - Urheberrechte
admoveo behält sich an sämtlichen zur Verfügung gestellten Materialien, wie Abbildungen, Zeichnungen, Texten, Berechnungen, Quelldateien, Filmen, Arbeitsblättern, Programmen und sonstigen Unterlagen Eigentums und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund der Bestellung durch admoveo zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie unaufgefordert an admoveo zurückzugeben; Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten. Dies gilt auch für den Zeitraum nach der Abwicklung des Vertrages. Die Geheimhaltungspflicht erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Texten, Berechnungen, Quelldateien, Filmen, Arbeitsblättern, Programmen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. admoveo räumt dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht ein, das Werbemittel für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei admoveo. admoveo darf das Werbemittel anderweitig verwenden. admoveo ist insbesondere befugt, von den erstellten Werbemitteln Fotos und Filme anzufertigen und den Auftrag als Referenz gegenüber Dritten in jeder Form einzusetzen. admoveo ist ferner nicht gehindert, unter Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnenen Erkenntnissen, Werke ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln. - Freiheit von Rechten Dritter
Der Auftraggeber sichert zu, Inhaber an sämtlichen zur Verfügung gestellten Materialien wie an allen notwendigen Nutzungsrechten, insbesondere an den Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechten der eingesetzten Abbildungen, Zeichnungen, Texten, Berechnungen, Quelldateien, Filme, Arbeitsblätter, Programme und sonstigen Unterlagen zu sein. Der Auftraggeber sichert admoveo ferner zu, dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Für admoveo ist damit insbesondere die Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Nutzung und Online-Nutzung, soweit dies zur Auftragserledigung erforderlich ist, mit umfasst. admoveo ist berechtigt, dem Auftraggeber insoweit Weisungen zu erteilen, Auskunft über die von ihm getroffenen Vorkehrungen zu verlangen oder gar die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn admoveo gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Soweit durch den Einsatz und die Nutzung der Werbemittel Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Auftraggeber admoveo schon jetzt von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich schon jetzt zur Übernahme aller Kosten einer in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. - Vertragsänderungen
Alle Vertragsänderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und admoveo. admoveo behält sich das Recht vor, bei Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftrag hinausgehen, eine entsprechend höhere Vergütung in Rechnung zu stellen. Ohne gesonderte Absprache über diese höhere Vergütung gilt ein Stundenlohn für Hilfskräfte von admoveo über 45,00 Euro und ein Stundenlohn für Grafiker, Ballonbediener, Fotografen, Monteure über 65,00 Euro als vereinbart. Fallen in diesem Rahmen Reisekosten und Spesen an, gilt eine Kilometerpauschale von 0,92 Euro. Für Bahnfahrten darf admoveo die zweite Klasse und für Flüge die Businessklasse buchen. - Widerruf durch Verbraucher bei Fernabsatzverträgen auf elektronischem Weg
(1) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen, falls ein Fernabsatzvertrag auf elektronischem Weg geschlossen wird. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber admoveo oder durch Rücksendung der Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) admoveo behält sich in einem solchen Fall vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
(3) Dem Verbraucher steht das o.g. Widerrufsrecht nicht zu, wenn admoveo Waren liefert, die nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt werden oder eindeutig auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
(4) Der Verbraucher veranlasst die Auftragsausführung durch Übersendung bzw. Übergabe der hierzu notwendigen Unterlagen und Informationen. Übersendet bzw. übergibt der Verbraucher die o.g. Unterlagen und Informationen bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist und beginnt admoveo mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung des Auftrages oder veranlasst der Verbraucher die Ausführung des Auftrages, erlischt sein Widerrufsrecht; gleichzeitig erlischt der Vorbehalt von admoveo im Sinne von Ziffer 2 dieser Bestimmung. - Bezahlung, Vergütung, Transport und Verpackung
(1) Die von admoveo angebotene Vergütung ist bindend. In der Vergütung ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. admoveo räumt Skonto nur dann ein, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart ist. Verpackungs- und Transportkosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
(2) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe der Hälfte der Gesamtvergütung fällig; dieser Betrag wird auf die Gesamtvergütung angerechnet. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlungen spätestens bei Abnahme oder Erteilung einer Fertigstellungsbescheinigung oder, falls eine Abnahme ausgeschlossen ist, nach Vollendung des Werkes fällig.
(3) Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, so hat dieser während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
(4) Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, so hat dieser während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich admoveo vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(5) Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch admoveo anerkannt wurden.
(6) Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. - Auftragsstornierung
(1) admoveo ist berechtigt, bei einer Stornierung von bereits durch den Auftraggeber erteilten Aufträgen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 % der vereinbarten Bruttovergütung zu fordern.
(2) admoveo hält sich die Möglichkeit offen, im Einzelfall einen nachweisbar höheren Aufwand geltend zu machen. - Eigentumsvorbehalt
(1) admoveo behält sich bei Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Preises vor. admoveo behält sich bei Unternehmern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, admoveo einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Auftraggeber admoveo ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
(4) admoveo ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(5) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgangweiterzuveräußern. Er tritt admoveo bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. admoveo nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. admoveo behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. admoveo kann vom Unternehmer verlangen, dass dieser alle zum Einzug der Forderungen durch admoveo erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(6) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für admoveo. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht admoveo gehören, so erwirbt admoveo an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von admoveo gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, admoveo nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. - Vorarbeiten durch admoveo und Verrechnung mit dem Gesamtpreis
Vorarbeiten wie das Stellen von Bauanträgen, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen, Modellen, die vom Auftraggeber angefordert werden, erledigt admoveo allein nach schriftlicher Vereinbarung; sie sind vergütungspflichtig. Bei Auftragserteilung werden die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich in einem solchen Fall admoveo gegenüber, alle notwendigen Genehmigungsunterlagen zur Verfügung zu stellen und admoveo gesondert schriftlich zu bevollmächtigen. - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Mehraufwendungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach Eingang der Auftragsbestätigung durch admoveo die vereinbarte Vorauszahlung zu leisten und die von admoveo zu nutzenden Marken, Logos und Texte in der vereinbarten Form bereitzustellen. Ferner muss der Auftraggeber admoveo frei Haus und spätestens zehn Arbeitstage vor dem vereinbarten Liefertermin die notwendigen Druckunterlagen liefern. Hält der Auftraggeber diese Frist nicht ein, so ist admoveo berechtigt, solche Mehraufwendungen, die zur Einhaltung des Liefertermins notwendig sind, dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen. - Gewährleistung
(1) Ist der Käufer bei einem Kaufvertrag Unternehmer, leistet admoveo für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer bei einem Kaufvertrag Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen von admoveo zur Behebung des Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart:
Bei Waren im Wert unter 100,00 Euro kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Ware 100,00 Euro, steht admoveo binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungspflicht von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Unternehmer müssen admoveo bei einem Kaufvertrag offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen admoveo bei einem Kaufvertrag innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei admoveo. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von admoveo. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
Wählt der Auftraggeber bei einem Kaufvertrag wegen eines Rechtsoder Sachmangels nach gescheiterter Nichterfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Auftraggeber bei einem Kaufvertrag nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm diese zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn admoveo die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungspflicht bei einem Kaufvertrag ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei einem Kaufvertrag zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist bei einem Kaufvertrag ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber admoveo den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt bei einem Kaufvertrag als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Auftraggeber bei einem Kaufvertrag eine mangelhafte Montageanleitung, ist admoveo lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(2) Bei Werkverträgen leistet admoveo für Mängel der Ware ebenfalls zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
Sofern admoveo bei einem Werkvertrag die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, admoveo die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt ) und Schadensersatz im Rahmen des § 15 mit der Überschrift „Haftungsbeschränkungen“ statt der Leistung geltend machen.
Sofern admoveo die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung bei einem Werkvertrag nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes.
Die kurze Verjährungsfrist gilt bei einem Werkvertrag nicht, wenn admoveo grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Auftraggebers und dies admoveo zurechenbar ist. Eine Haftung von admoveo nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche bei einem Werkvertrag unberührt.
(3) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber weder bei einem Kauf- noch bei einem Werkvertrag ein Rücktrittsrecht zu.
(4) admoveo weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Angaben über die Abmessungen, Anordnungen, Maße, Reißfestigkeit, Qualität, Gewicht, Dichte, Register und Farben der Werbemittel sowohl bei einem Kauf- als auch bei einem Werkvertrag um ungefähre Angaben handelt, die von dem Auftrag abweichen können. Beim Maß gelten Abweichungen von 5 % als geringfügig im Sinne von § 12 Ziffer 3 dieser Bestimmung.
Wünscht der Auftraggeber ein zentimetergenaues Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, da ansonsten eine Beanstandung im Hinblick auf die Abmessung – mangels Geringfügigkeit nach § 12 Ziffer 3 dieser Bestimmung – nicht vorgenommen werden kann.
Macht der Auftraggeber bei Reproduktionen, Wiedergaben oder Vervielfältigungen keine Vorgaben im Hinblick auf Farbe, Helligkeit, Kontrast o.ä., bestimmt admoveo diese nach billigem Ermessen.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch admoveo weder bei einem Kauf- noch bei einem Werkvertrag. Herstellergarantien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. - Höhere Gewalt und Unwetter
admoveo ist berechtigt, bei höherer Gewalt, d.h. bei Stürmen ab einer Windstärke 6, öffentlichen Unruhen, Vandalismus, Diebstahl etc., die Leistung solange aufzuschieben, bis diese Hindernisse entfallen sind, und entsprechend eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Bei höherer Gewalt ist admoveo zudem berechtigt, alle Anlagen und Werbemittel im Voraus zu demontieren und dem Autraggeber die Kosten für diesen zusätzlichen Aufwand gemäß der einzelnen Absprache zum Installationspreis gesondert in Rechnung zu stellen. - Verjährung
Die Ansprüche von admoveo auf die Vergütung verjähren bei einem Werkvertrag sowohl mit Verbrauchern als auch Unternehmern in drei Jahren. Bei einem Kaufvertrag richtet sich die Verjährung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. - Haftungsbeschränkungen
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von admoveo auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haftet admoveo bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei einem Verlust des Lebens des Auftraggebers, sofern dies admoveo zurechenbar ist.
(3) Soweit admoveo mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist admoveo für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. admoveo macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern admoveo Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird admoveo den Zugang zu diesen Seiten sperren.
Inhalt und Gestaltung der Werbung liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Auftraggebers. admoveo behält sich vor, Texte und Darstellungen dann abzulehnen, wenn diese einen fremdenfeindlichen, rassistischen, sexistischen oder in sonstiger Weise strafbaren oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalt haben.
(4) Der Auftraggeber stellt admoveo von allen Nachteilen frei, die admoveo durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Auftraggebers – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können. - Gefahrübergang
(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Übergangs und der zufälligen Verschlechterung der veräußerten Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
(2) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
(3) Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Auftraggeber über.
(4) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist. - Datenschutz
(1) admoveo verwendet die vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes, insbesondere des Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG), des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten (TDG), des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) admoveo erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich, um den Vertragszweck zu erreichen. admoveo gibt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nicht an Dritte weiter. Hiervon sind ausgenommen die Auftraggeber, an die eine Vermittlung der personenbezogenen Daten gewünscht wird, und die Dienstleistungspartner von admoveo sind, welche die o.g. Daten zur Abwicklung der vom Auftraggeber gewünschten Vertragserfüllung benötigen, wie beispielsweise die Deutsche Post bzw. ein anderes Kurierunternehmen oder die Bank von admoveo, um Kontodaten bei einer Rücküberweisung mitzuteilen. In diesem Fall beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum.
Entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weist admoveo darauf hin, dass Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) genutzt werden, um in Einzelfällen Bonitätsprüfungen durch eine Wirtschaftsauskunftei zu veranlassen.
(3) Der Auftraggeber kann seine bei admoveo gespeicherten Adressdaten einsehen und bei Bedarf aktualisieren. - Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von admoveo. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung durch admoveo nichts anderes ergibt – die Lieferung ab Werk vereinbart.
(3) Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben – mit Ausnahme der nachfolgenden Regelungen – unberührt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.